Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2017

  04.02.2018 , Oberlangenegg

Gemäss Artikel 67 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2017 ab 15. Juni 2017 während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Oberlangenegg (www.oberlangenegg.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Oberlangenegg, 15. Juni 2017

Der Gemeinderat


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