Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Oberlangenegg

Gemäss Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Oberlangenegg vom 1. Dezember 2012 ist für jeden in der Gemeinde Oberlangenegg gehaltenen Hund, der am 1. August 2017 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer zu entrichten. Die Höhe der Hundetaxe hat der Gemeinderat in der Verordnung über die Hundetaxe vom 8. August 2013 auf Fr. 35.– für den ersten und Fr. 55.– für jeden weiteren Hund pro Hundehalter/in und Haushalt festgesetzt.

Bisher in Oberlangenegg nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 31. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und die Hundetaxe zu bezahlen.

Die Hundetaxe wird auch in diesem Jahr mit Rechnung erhoben. Der Rechnungsversand an die bereits registrierten Hundebesitzer ist bereits erfolgt. Die Taxe ist bis 31.August 2017 per Einzahlungsschein an die Einwohnergemeinde Oberlangenegg zu bezahlen.

Die Hundemarken werden hingegen nicht mehr jedes Jahr neu abgegeben, da mittlerweile alle Hunde gemäss eidgenössischer Gesetzgebung mit einem Mikrochip zur Identifikation gekennzeichnet sein und in der Tierdatenbank (AMICUS) geführt werden müssen. Ein Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen der Besitzer sind derAMICUS-Datenbank unter www.amicus.ch, per Mail auf info@ amicus.ch oder telefonisch unter der Nummer 0848 777 100 zu melden.

Oberlangenegg, 20. Juli 2017

Gemeindeverwaltung Oberlangenegg


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