Ausserordentliche Gemeindeversammlung
04.02.2018 , OberlangeneggDienstag, 29. August 2017, 20.00 Uhr, im Schulhaus Brucheren
Traktanden 1. Baurechtliche Grundordnung Änderung Zonenplan und Baureglement, Art. 4 Zone für Sport- und Freizeitanlagen 2. Entwässerungsprojekt Kreuzweg a) Vorstellung Bauprojekt Sauberwasserleitung Kreuzweg b) Bewilligung eines Verpflichtungskredites 3. Überdachung Kunsteisbahn Oberlangenegg Bewilligung eines Investitionsbeitrages 4. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften Nr. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Oberlangenegg, 27. Juli 2017
Der Gemeinderat
