Einwohnergemeindeversammlung

  04.02.2018 , Oberlangenegg

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Samstag, 2. Dezember 2017, 13.15 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden
1. Budget 2018
a) Kenntnisnahme Finanzplan 2017 – 2022
b) Beratung und Genehmigung Budget 2018, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteueranlage
2. Feuerwehr Schwarzenegg regio
Kreditbewilligung Ersatz Motorspritze
3. Wahlen:
a) Gemeinderat Wyttenbach Simon, Dürrenweid 42, ist wiederwählbar
b) Ver- und Entsorgungskommission Kropf Stefan, Schwandhöhe 76, ist wiederwählbar Wahl eines zusätzlichen Mitgliedes (Vakanz)
4. Schule Brucheren
Einführung einer Basisstufenklasse
5. Orientierungen aus dem Gemeinderat
a) Projekt Sanierung Kunsteisbahn Oberlangenegg
b) Projekt Sauberabwasserleitung Kreuzweg
c) Weitere Informationen
6. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 3
Artikel 3 und 4 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den Stimmberechtigten gemacht. Es ist anzustreben, dass die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig ihr Einverständnis geben.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Geschäften Nr. 2 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Oberlangenegg, 26. Oktober 2017

Der Gemeinderat


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