Gebührentarif zum Gebührenreglement

  04.02.2018 , Oberlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Änderung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht.

Gebührentarif zum Gebührenreglement vom 24. Mai 2016 (2. Änderung)
Die Gebühr für die Ölfeuerungskontrolle wird erhöht. Sie beträgt für einstufige Brenner Fr. 82.30 und für mehrstufige Brenner Fr. 105.– (exkl. MwSt.).

Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberlangenegg, 2. November 2017

Gemeinderat Oberlangenegg


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