Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2017
04.02.2018 , OberlangeneggGemäss Artikel 67 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2017 ab dem 21. Dezember 2017 während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Oberlangenegg (www. oberlangenegg/aktuell.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Oberlangenegg, 21. Dezember 2017
Der Gemeinderat