Öffentliche Planauflage

  21.02.2018 , Oberlangenegg

Überbauungsordnung «Sauberabwasserleitung Kreuzweg»
Sicherung von öffentlichen Abwasserleitungen, inkl. Baubewilligung

Der Gemeinderat Oberlangenegg bringt gestützt auf Art. 28 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG) vom 11. November 1996 und Art. 21 und 22 Wasserversorgungsgesetz (WVG) vom 11. November 1996 die vorerwähnte Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.

Folgende Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Februar bis 19. März 2018, in der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf:

– Überbauungsplan Nr. 23-1702.362 vom 8. Februar 2018
– Technischer Bericht vom 7. Dezember 2017
– Leitverfügung Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern vom 23. Januar 2018

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, einzureichen.

Oberlangenegg, 15. Februar 2018

Der Gemeinderat


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