Verkehrsmassnahme
22.03.2018 , OberlangeneggDer Gemeinderat von Oberlangenegg verfügt – gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV) – mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern die folgende Verkehrsbeschränkung:
Verkehrsmassnahme
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Schwandstrasse, Einmündung ab Kantonsstrasse im Kreuzweg bis nach Eisbahn (Bereich Bauzone).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Oberlangenegg, 14. März 2018
Der Gemeinderat