Einwohnergemeindeversammlung

  26.04.2018 , Oberlangenegg

Dienstag, 29. Mai 2018, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden
1. Jahresrechnung 2017
Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
a) Neubau Abfallsammelstelle Schwand
b) Sanierung/Unterhalt Waldstrassen Lindenwald
c) Belagserneuerung Schwandstrasse (2. Etappe)
d) Umnutzung Schulhaus Kreuzweg in Wohnraum, Sanierung Küchen OG
e) Anschaffung Brandschutzjacken Feuerwehr Schwarzenegg regio
f) Belagssanierung Bodenstrasse
3. Schulhaus Brucheren
Energetische Teilsanierung und Bildung Schulraum für Basisstufe im OG; Projektund Kreditbewilligung
4. Wasserversorgung
Ersatz Steuerung Pumpwerk Unterholz;
Kreditbewilligung
5. Wahlen
Gemeinderat; Besetzung des vakanten Sitzes
6. Orientierungen aus dem Gemeinderat
7. Verschiedenes

Hinweis zu Traktandum Nr. 5:
Artikel 3 und 4 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den Stimmberechtigten gemacht. Es ist anzustreben, dass die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig ihr Einverständnis geben.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Oberlangenegg, 26. April 2018

Der Gemeinderat


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