Öffentliche Bekanntmachung
24.05.2018 , OberlangeneggTeilrevision Ortsplanung
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Oberlangenegg am 29. August 2017 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28. März 2018 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen keine Änderungen vorgenommen.
Bei der Teilrevision der Ortsplanung handelt es sich um eine Änderung der Zone für Sport und Freizeitanlagen 1 mit Waldfeststellung, Rodung sowie Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Oberlangenegg, 24. Mai 2018
Der Gemeinderat