Verordnung über die Hundetaxe

  11.07.2018 , Oberlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Änderung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht.

Verordnung über die Hundetaxe vom 8. August 2013 (1. Änderung)
Die Gebühr für die Hundetaxe wird erhöht. Sie beträgt Fr. 50.– pro Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund ist eine um Fr. 20.– höhere Hundetaxe zu entrichten (unverändert).

Die Änderung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberlangenegg, 12. Juli 2018

Gemeinderat Oberlangenegg


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