Einwohnergemeindeversammlung

  25.10.2018 , Oberlangenegg

Samstag, 1. Dezember 2018, 13.15 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden
1. Budget 2019

a) Kenntnisnahme Finanzplan 2018–2023
b) Beratung und Genehmigung Budget 2019, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteueranlage
2. Sanierung Gemeindestrassen
a) Kreditbewilligung Belagssanierung Kreuzweg
b) Kreditbewilligung Belagserneuerung Süderenlinden
3. Schulhaus Brucheren
Ersatz Fenster 1. Stock Südseite und Treppenhaus Westseite
4. Wahlen:
a) Gemeindepräsident

Aeschlimann Ulrich, Weier 5b, ist wiederwählbar
b) Gemeinderat
Gerber Franz, Süderenlinden 131, kommt in den Austritt
Wenger Hans Peter, Schwandboden 139, ist wiederwählbar
c) Baukommission
Gerber Fritz, Mösli 114c, ist wiederwählbar
Rüfenacht Marcel, Kreuzweg 109, kommt in den Austritt
d) Forstkommission
Müller Bernhard, Süderenlinden 121, ist wiederwählbar
Oesch Franz, Stalden 14b, kommt in den Austritt
5. Orientierungen aus dem Gemeinderat
6. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 4:
Artikel 3 und 4 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den Stimmberechtigten gemacht. Es ist anzustreben, dass die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig ihr Einverständnis geben.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Geschäft Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Oberlangenegg, 25. Oktober 2018

Der Gemeinderat


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