Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2018

  12.12.2018 , Oberlangenegg

Gemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2018 ab dem 13. Dezember 2018 während 30 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Oberlangenegg, 13. Dezember 2018

Der Gemeinderat


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