Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

  30.05.2019 , Oberlangenegg

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet Käserei Brucheren.

Der Gemeinderat Oberlangenegg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 31. Mai 2019 bis 29. Juni 2019, in der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Oberlangenegg, 27. Mai 2019

Der Gemeinderat


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