Geringfügige Änderung Zonenplan nach Art. 122 Abs. 7 BauV

  10.07.2019 , Oberlangenegg

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV.

Der Gemeinderat Oberlangenegg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung im Gebiet Käserei Brucheren am 4. Juli 2019 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Oberlangenegg, 11. Juli 2019

Der Gemeinderat


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