Einwohnergemeindeversammlung

  23.10.2019 , Oberlangenegg

Donnerstag, 5. Dezember 2019, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Budget 2020
a) Kenntnisnahme Finanzplan 2019–2024
b) Beratung und Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteueranlage
2. Sanierung Gemeindestrassen
a) Kreditbewilligung Belagssanierung Abschnitt Stegstrasse
b) Kreditbewilligung Belagssanierung Abschnitt Aettenbühl – Weid c) Kreditbewilligung Belagssanierung Schulgässli
3. Gemeindehaus Ersatz Küche Wohnung Dachgeschoss
4. Reglemente
a) 9. Teilrevision Organisationsreglement
b) 1. Teilrevision Schulreglement
c) 1. Teilrevision Feuerwehrreglement
5. Wahlen
a) Schulkommission Liselotte Zürcher, Weier 4, kommt in den Austritt Cristina Küenzi, Aettenbühl 98a, ist wiederwählbar
b) Rechnungsprüfungsorgan und Datenschutz-Aufsichtsorgan Fankhauser & Partner AG, Bahnhofstrasse 39, 4950 Huttwil, ist wiederwählbar
6. Abrechnung von Verpflichtungskrediten Ersatz Motorspritze
7. Orientierungen aus dem Gemeinderat
8. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 5:
Artikel 3 und 4 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den Stimmberechtigten gemacht. Es ist anzustreben, dass die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig ihr Einverständnis geben.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden ausschliesslich von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Geschäften Nr. 2–4 und Geschäft 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Oberlangenegg, 21. Oktober 2019

Der Gemeinderat


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