Einwohnergemeindeversammlung

  04.11.2020 , Oberlangenegg

Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2019
Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Reglemente
a) Genehmigung neues Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve
b) 1. Teilrevision Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens
c) 2. Teilrevision Abwasserentsorgungsreglement
3. Budget 2021
a) Kenntnisnahme Finanzplan 2020–2025
b) Beratung und Genehmigung Budget 2021, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
4. Feuerwehr Schwarzenegg regio
Kreditbewilligung neues Modulfahrzeug
5. Liegenschaft ehemaliges Schulhaus Kreuzweg
Ersatz Heizung
6. Wahlen
a) Gemeinderat Stettler Gabriella, Grünenwald 90, hat demissioniert
b) Forstkommission
Fankhauser Peter, Süderenlinden 122a, ist wiederwählbar
Liechti Michael, Dürren 40b, ist wiederwählbar
7. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
Schulhaus Brucheren, Ersatz Fenster 1. Stock Südseite und Treppenhaus
Westseite
8. Orientierungen aus dem Gemeinderat
9. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 6:
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist.
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 3 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Geschäften Nr. 1, 2, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 kann auf der Homepage oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Gemeinde stellt kostenlos Masken zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden erfasst. Die Teilnehmenden werden angehalten, rechtzeitig zur Versammlung zu erscheinen.

Oberlangenegg, 29. Oktober 2020

Der Gemeinderat


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