Gemeinde-Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020

  11.11.2020 , Oberlangenegg

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 3. Dezember geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am 20. Dezember über sieben Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt.

Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Jahresrechnung 2019
2. Neues Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve
Beschlussfassung zum neuen Reglement
3. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens
Beschlussfassung zur 1. Teilrevision
4. Abwasserentsorgungsreglement
Beschlussfassung zur 2. Teilrevision
5. Budget 2021
Genehmigung Budget 2021, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
6. Feuerwehr Schwarzenegg regio
Kreditbewilligung neues Modulfahrzeug
7. Liegenschaft ehemaliges Schulhaus Kreuzweg
Ersatz Heizung

Die Durchführung der Wahlen sowie die Kenntnisnahme des Verpflichtungskredits werden auf die Gemeindeversammlung vom Mai 2021 verschoben.

Aktenauflage
Das neue und die beiden geänderten Reglemente liegen 30 Tage vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Sachdienliche Dokumente zu den Vorlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und unter www.oberlangen egg.ch / Verwaltung / Gemeindeversammlung abgerufen werden.

Stimmrecht
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Oberlangenegg wohnhaft sind.
– Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Donnerstag, 17. Dezember, 11.30 Uhr, ein Doppel verlangen.
– Eintragungen und Berichtigungen des Stimmregisters sind bis Dienstag, 15. Dezember, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung anzubringen.

Stimmabgabe an der Urne
Das Abstimmungsbüro befindet sich im Gemeindehaus und ist am Sonntag, 20. Dezember von 10.00–11.30 Uhr geöffnet.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann von einem beliebigen Ort der Schweiz der Post übergeben werden. Das Material kann auch bis am Abstimmungssonntag, 10.00 Uhr, in den bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg eingeworfen werden. Die Weisungen auf den Zustellkuverts sind zu beachten. Am 29. November 2020 findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und diese getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Bekanntgabe des Resultats
Die Ergebnisse der Urnenabstimmung vom 20. Dezember werden in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.oberlangenegg.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Oberlangenegg, 12. November 2020
Der Gemeinderat


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