Anpassung Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement

  30.12.2020 , Oberlangenegg

Der Gemeinderat Oberlangenegg hat am 26. Oktober 2020 den Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement angepasst. Die Tarifänderung ist nach Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zu veröffentlichen.

Gebührentarif zum Abwasserentsorgungsreglement Oberlangenegg vom 12. Dezember 1998:
– Die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser von Hof- und Dachflächen sowie von öffentlichen (Gemeinde- und Kantonsstrassen) und privaten Strassen in die Kanalisation beträgt Fr. 1.– pro m2 entwässerter, versiegelter Fläche. Für alle unbefestigten entwässerten und somit teilweise durchlässigen Flächen werden Fr. –.40 pro m2 verlangt.

Inkrafttreten: 1. Januar 2021.

Gemäss Art. 28 Abs. 2 Bst. b des Abwasserentsorgungsreglements ist der Gemeinderat für die Festsetzung der Grund- und Verbrauchsgebühren zuständig.

Die Tarifänderungen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können eingesehen oder bezogen werden. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Bekanntmachung im Thuner Amtsanzeiger Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.

Oberlangenegg, 24. Dezember 2020
Gemeinderat


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