Anpassung Wasserversorgungsgebühren

  09.12.2020 , Oberlangenegg

Der Gemeinderat Oberlangenegg hat am 7. September 2020 den Wassertarif angepasst. Die Tarifänderung ist nach Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zu veröffentlichen.

Wassertarif zum Wasserversorgungsreglement
Oberlangenegg vom 10. Juni 2003:

– Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Grundgebühren auf Fr. 150.–
(Art. 2 Wassertarif)
– Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Verbrauchsgebühren auf Fr. 1.20
(Art. 2 Wassertarif)

Inkrafttretung: 1. Januar 2021

Gemäss Art. 34 Abs. 5 des Wasserversorgungsreglements ist der Gemeinderat für die Festsetzung der jährlichen Gebühren zuständig.

Die Tarifänderungen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können eingesehen oder bezogen werden. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Bekanntmachung im Thuner Amtsanzeiger Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.

Oberlangenegg, 3. Dezember 2020

Gemeinderat Oberlangenegg


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