Einwohnergemeindeversammlung

  21.04.2021 , Oberlangenegg

Dienstag, 25. Mai 2021, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2020
Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Wahlen
a) Gemeinderat
Besetzung des vakanten Sitzes
b) Forstkommission
Liechti Michael, Dürren 40b, ist wiederwählbar
Fankhauser Peter, Süderenlinden 122a, ist wiederwählbar
3. Erweiterung Sauberabwasserleitung Weier
Kreditbewilligung
4. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
a) Belagssanierung Kreuzweg
b) Belagssanierung Abschnitt Stegstrasse
c) Belagserneuerung Abschnitt Aettenbühl – Weid
d) Belagserneuerung Süderenlinden
e) Belagserneuerung Schulgässli
f) Schulhaus Brucheren; Ersatz Fenster 1. Stock Südseite und Treppenhaus Westseite
5. Orientierungen aus dem Gemeinderat
a) Information Wasserverbund Rechtes Zulgtal
b) Parkplatzbewirtschaftung
6. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 2:
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich).
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 25. Mai kann auf der Homepage oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Gemeinde stellt kostenlos Masken zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden erfasst. Die Teilnehmenden werden angehalten, rechtzeitig zur Versammlung zu erscheinen.

Oberlangenegg, 19. April 2021
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote