Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember

  16.12.2021 , Oberlangenegg

Gemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 ab 16. Dezember während 30 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Oberlangenegg, 13. Dezember 2021
Der Gemeinderat


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