Genehmigung des Erlasses

  10.02.2022 , Oberlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezemnber 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Genehmigung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt gemacht.

Genehmigung durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022:
Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze (Parkplatzverordnung)

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. April 2022 in Kraft und kann bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg oder unter www.oberlangenegg.ch eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberlangenegg, 10. Februar 2022
Gemeinderat Oberlangenegg


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