Einwohnergemeindeversammlung

  28.04.2022 , Oberlangenegg

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Dienstag, 24. Mai 2022, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2021
Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
Genehmigung
3. Wahlen
Schulkommission; Besetzung des vakanten Sitzes
4. Generelle Entwässerungsplanung
Bewilligung eines Nachkredits für die Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen
5. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
Entwässerungsprojekt Kreuzweg
6. Orientierungen aus dem Gemeinderat
a) Teilnahme an Gemeindeversammlungen und Informationsveranstaltungen und Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen
7. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 3:
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich).
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 2, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Oberlangenegg, 21. April 2022

Der Gemeinderat


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