Öffentliche Mitwirkungsauflage

  14.04.2022 , Oberlangenegg

Teilrevision Ortsplanung: Anpassungen an die BMBV und die Vorgaben betreffend Gewässerräumen
Der Gemeinderat Oberlangenegg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision Ortsplanung, Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern (BMBV) und die Ausscheidung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision Oberlangenegg liegen 30 Tage, vom 14. April bis und mit 16. Mai, bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Ebenfalls sind sie auf der Homepage zu finden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, zu richten. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung, Telefon 033 453 16 49.

Oberlangenegg, 14. April 2022
Gemeinderat Oberlangenegg


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