Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung

  18.08.2022 , Oberlangenegg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Genehmigungen des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung der Einwohnergemeinde Oberlangenegg öffentlich bekannt gemacht. Die Stimmberechtigten haben den Erlass am 24. Mai 2022 an der Gemeindeversammlung genehmigt.

Das neue Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft und kann bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg oder unter www.oberlangenegg.ch eingesehen oder bezogen werden.

Oberlangenegg, 15. August 2022

Gemeinderat Oberlangenegg


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