Einwohnergemeindeversammlung
03.11.2022 , OberlangeneggBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Montag, 5. Dezember 2022, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren
Traktanden:
1. Wasserversorgung
Beratung und Beschlussfassung über die Gründung des Gemeindeverbandes, Organisationsreglements, Übertragung der Wasserversorgung an den Verband
2. Budget 2023 a. Kenntnisnahme Finanzplan 2022 –2027 b. Beratung und Genehmigung Budget 2023, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
3. Reglemente Genehmigung der Teilrevision des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Oberlangenegg
4. Gemeindepersonal Verwaltung
Erhöhung des Stellenetats
5. Wahlen
a. Gemeindepräsident Ulrich Aeschlimann, Weier 6b, ist wiederwählbar
b. Gemeinderat Hans Peter Wenger, Schwandboden 139, kommt in den Austritt
c. Forstkommission Bernhard Müller, Süderenlinden 121, ist wiederwählbar Hans Peter Fankhauser, Steg 38, ist wiederwählbar
d. Schulkommission (vorbehalten bleibt die Genehmigung der Teilrevision des Organisationsreglements) 2 neue Mitglieder
6. Feuerwehr Schwarzenegg regio; Anschaffung Tanklöschfahrzeug Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr Schwarzenegg regio sowie Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 500 000.–
7. Versorgungszentrum; Heizungsersatz Beratung und Beschlussfassung über den Heizungsersatz des Versorgungszentrums sowie Bewilligung eines Kredites von Fr. 120 000.–
8. Orientierungen aus dem Gemeinderat
9. Verschiedenes
Ergänzungen zu Traktandum 5:
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich).
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 2 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Geschäften Nr. 1 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf. Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Oberlangenegg, 27. Oktober 2022
Der Gemeinderat
