Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember
15.12.2022 , OberlangeneggGemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember ab 15. Dezember während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Oberlangenegg, 15. Dezember 2022
Der Gemeinderat
