Organisationsreglement
26.01.2023 , OberlangeneggGestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird folgender Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 bekannt gegeben:
10. Teilrevision Organisationsreglement
Mit Verfügung vom 12. Januar hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern die von der Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2022 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements genehmigt. Die Reglementsänderung tritt rückwirkend auf 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg oder im Internet unter www.oberlangenegg.ch eingesehen oder bezogen werden.
Aufhebung Wasserversorgungsreglement der Wasserversorgung Oberlangenegg inkl. Wassertarif vom 10. Juni 2003
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird folgender Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 bekannt gegeben:
Wasserversorgungsreglement der Wasserversorgung Oberlangenegg inkl. Wassertarif vom 10. Juni 2003, Aufhebung per 31. Dezember 2022
Die Einwohnergemeinde Oberlangenegg ist per 1. Januar dem Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal beigetreten. Dieser besteht aus den Gemeinden Buchholterberg, Eriz, Oberlangenegg und Wachseldorn. Sobald das Organisationsreglement durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung bewilligt wurde, kann es auf den jeweiligen Webseiten der Gemeinden heruntergeladen werden. Das Wasserreglement wird im März 2023 durch die Delegiertenversammlung genehmigt.
Oberlangenegg, 16. Januar 2023
Der Gemeinderat
