Einwohnergemeindeversammlung
27.04.2023 , OberlangeneggDie Publikation der Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2023 wurde rechtzeitig dem Thuner Amtsanzeiger zur Veröffentlichung zugestellt. Der Text wurde dann in der Ausgabe Nr. 16 vom 20. April 2023 irrtümlich unter der Gemeinde Unterlangenegg veröffentlicht.
Dienstag, 23. Mai 2023, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2022; Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Orientierungen aus dem Gemeinderat
3. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.
Oberlangenegg, 21. April 2023
Der Gemeinderat
