Gebundener Verpflichtungskredit

  20.04.2023 , Oberlangenegg

Die Gemeindeverwalterin hat innerhalb der Probezeit gekündigt. Bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers wurden vom Gemeinderat für die Führung der Gemeindeschreiberei und der Finanzverwaltung externe Mandate vergeben. Gestützt auf Art. 8 Abs. 2 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg informiert der Gemeinderat über den Beschluss eines gebundenen Verpflichtungskredits von Fr. 42 000.– für das Rechnungsjahr 2023, um bis zur Besetzung der Stelle externe Mandatsleitende beauftragen zu können. Gemäss Art. 101 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern ist der Gemeinderat befugt, Ausgaben zu beschliessen, die die ordentliche Kreditzuständigkeit überschreiten, wenn bezüglich ihrer Höhe, des Zeitpunkts ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten kein Entscheidungsspielraum besteht. Im vorliegenden Fall mussten die Stellenbesetzungen ab Mitte Februar unverzüglich vorgenommen werden, damit der Betrieb der Gemeindeverwaltung aufrechterhalten werden konnte.

Oberlangenegg, 14. April 2023

Der Gemeinderat


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