Einwohnergemeindeversammlung

  25.05.2023 , Oberlangenegg

Mittwoch, 21. Juni 2023, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2022; Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Externe Unterstützung Gemeindeverwaltung; Genehmigung Nachkredit
3. Orientierungen aus dem Gemeinderat
4. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf.

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Oberlangenegg, 15. Mai 2023

Der Gemeinderat


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