Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt»

  03.07.2025 Steffisburg

Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 4. Juli bis 4. August, in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.seftigen.ch/projekte/zpp-nr-3-hohlenmattverfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seftigen einzureichen. Einigungsverhandlungen werden voraussichtlich am 11. und/oder 18. August durchgeführt.
Der Gemeinderat


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