Forst-Längenbühl
Gestützt auf Art. 63, Abs. 4 der revidierten Gemeindeordnung werden das Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte sowie das Benützungsreglement Schulanlage aufgehoben.
Gemeindeordnung, Gebührenreglement, Behörden- und Personalreglement sowie Verordnungen und Richtlinien; Genehmigung und Inkrafttreten / Aufhebung von ErlassenGemeindeordnungIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bek ...