Heimberg
Aufforderung an Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser von Strassen, Fuss-, Geh- und Radwegen werden hiermit aufgefordert, Bäume, Äste, Grünhecken, Sträucher und weitere Bepflanzungen bis spätestens 31. Mai auf die vorgeschriebenen Abmessungen zurückzuschneiden und dies im Verlaufe des Jahres beizubehalten.