Oberlangenegg
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen und Gehwegen folgende Vorschriften gemäss Strassengesetz vom 4. Juni 2008 zu beachten: 1. Bäume, Hecken, Sträucher, gärtnerische undlandwirtschaftliche Kulturen sind in einem genügend grossen Abstand (mind. 0.5 m) gegenüber der Fahrbahn bzw. Gehweg anzupflanzen, damit ein Zurückschneiden bzw. vorzeitiges Mähen verhindert werden kann.