Organisationsreglement; Inkrafttreten

  30.04.2026 Hilterfingen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von Verbandsgemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen und Oberhofen beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 10. März 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.


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