Ortsplanungsrevision und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10, Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991; Genehmigung und Teilinkraftsetzung
24.08.2023 SteffisburgDas Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat die von den Stimmberechtigen am 13. Februar 2022 beschlossene baurechtliche Grundordnung, bestehend aus
– Baureglement
– Zonenplänen NORD und SÜD
– Schutzzonenplan
– Zonenpläne Gewässerraum NORD und SÜD
in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 20. April 2023 genehmigt und tritt rückwirkend per 22. Mai 2023 in Kraft.
Gegen den Entscheid des AGR liegt allerdings eine Beschwerde vor, welche den Perimeter der ZPP W «Pfrundmatte» betrifft. Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) hat mit Verfügung vom 4. Juli 2023 die Teilrechtskraft für die Baurechtliche Grundordnung erlassen. Das bedeutet, die baurechtliche Grundordnung tritt in Kraft, ausgenommen es betreffe das Gebiet der ZPP W «Pfrundmatte». Für die ZPP W «Pfrundmatte» gilt die aufschiebende Wirkung.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Einsichtnahme offen.
Der Gemeinderat
