Personalreglement und Friedhofund Bestattungsreglement (Friedhof Buchen) – Inkraftsetzung

  16.01.2025 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 29. November 2024 beschlossene Personalreglement und Friedhof- und Bestattungsreglement (Friedhof Buchen) keine Beschwerde erhoben wurde.

Die Reglemente traten per 1. Januar 2025 in Kraft. Diese können bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen bezogen oder unter www.horrenbach-buchen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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