Amtliche Vermessung; Wahl Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2018 bis 2025

  04.02.2018 , Pohlern

Das Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemeinde Pohlern musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden. Einzig ist das Angebot des bisherigen Nachführungsgeometers eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 Herrn Peter Dütschler, Dütschler & Naegeli AG, Thun, als Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2018 bis 2025. Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeolG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigte diesen am 27. Juni 2017.

Pohlern, 21. Juli 2017

Die Gemeindeverwaltung


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