Hundetaxe 2017
04.02.2018 , PohlernGemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2017 mindestens 6 Monate alt war, eine Hundetaxe entrichtet werden.
Die Hundetaxe für das Jahr 2017 wird auch dieses Jahr wiederum mit Faktura eingezogen. Die Rechnungen werden aufgrund der Daten des Jahres 2016 erstellt. Wir bitten die Hundehalter, die Rechnung bis zum 31. August zu begleichen und der Gemeindeverwaltung allfällige Mutationen zu melden. Auf die Abgabe von Hundemarken wird aufgrund der Chip-Pflicht verzichtet. Die Taxe beträgt gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss für jeden Hund Fr. 50.–.
Ferner bitten wir die Hundehalter, allfällige Mutationen der Datenbank amicus.ch zu melden.
Auf Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde die Schweiz als tollwutfreie Zone erklärt. Die entsprechende Änderung der Tierseuchenverordnung wurde vorgenommen. Die Tollwutimpfungen sind demnach nicht mehr obligatorisch. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.
Finanzverwaltung Pohlern
