Hundetaxe 2018

  26.07.2018 , Pohlern

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2018 mindestens 6 Monate alt war, eine Hundetaxe entrichtet werden.

Die Hundetaxe für das Jahr 2018 wird wiederum mit Faktura eingezogen. Die Rechnungen werden aufgrund der Daten des Jahres 2017 erstellt. Wir bitten die Hundehalter, die Rechnung bis zum 31. August zu begleichen und der Gemeindeverwaltung allfällige Mutationen zu melden. Auf die Abgabe von Hundemarken wird aufgrund der Chip-Pflicht verzichtet. Die Taxe beträgt gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss für jeden Hund Fr. 50.–.

Ferner bitten wir die Hundehalter, allfällige Muatationen der Datenbank amicus.ch zu melden.

Auf Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde die Schweiz als tollwutfreie Zone erklärt. Die entsprechende Aenderung der Tierseuchenverordnung wurde vorgenommen. Die Tollwutimpfungen sind demnach nicht mehr obligatorisch. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

Finanzverwaltung Pohlern


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