Aufruf zum Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

  20.03.2019 , Pohlern

Die Strassenanstösser werden ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2019 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen, in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden.
Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
a) Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwege muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. b) Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
c) Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
d) Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
e) Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle. Wir danken Ihnen für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb.

Gemeinderat Pohlern


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