Hundetaxe 2019

  24.07.2019 , Pohlern

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2019 mindestens 6 Monate alt war, eine Hundetaxe entrichtet werden.

Die Hundetaxe für das Jahr 2019 wird wiederum mit Faktura eingezogen. Die Rechnungen werden aufgrund der Daten des Jahres 2018 erstellt. Wir bitten die Hundehalter, die Rechnung bis 31. August zu begleichen und der Gemeindeverwaltung allfällige Mutationen zu melden. Auf die Abgabe von Hundemarken wird aufgrund der Chip-Pflicht verzichtet. Die Taxe beträgt gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss für jeden Hund Fr. 50.–.
Ferner bitten wir die Hundehalter, allfällige Mutationen der Datenbank amicus.ch zu melden.

Auf Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde die Schweiz als tollwutfreie Zone erklärt. Die entsprechende Änderung der Tierseuchenverordnung wurde vorgenommen. Die Tollwutimpfungen sind demnach nicht mehr obligatorisch. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

Finanzverwaltung Pohlern


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