Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens; Inkraftreten

  06.01.2020 , Pohlern

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Pohlern am 13. Dezember 2019 beschlossene Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden.

Gemeindeschreiberei Pohlern


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