Öffentliche Mitwirkungsauflage

  09.12.2020 , Pohlern

Änderung Baureglement / ZöN «A» Schule/ Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat Pohlern bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Pohlern zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen der Änderung des Baureglements im Bereich der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) «A» Schule/Gemeindeverwaltung (Baureglement, Erläuterungsbericht) liegen von Montag, 14. Dezember 2020 bis und mit Donnerstag, 14. Januar 2021 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem können die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde, www.pohlern.ch, unter Aktuell/Aktuelle Infos, heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 wurde unter Traktandum Nr. 6 «Orientierung über die Zukunft des Schulhauses» über das Vorhaben informiert.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Pohlern, Hof 18d, 3638 Pohlern, zu richten.

Pohlern, 7. Dezember 2020

Der Gemeinderat


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