Öffentliche Planauflage

  05.05.2021 , Pohlern

Änderung Art. 221 des neuen Baureglements Pohlern
Der Gemeinderat Pohlern bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, als Nachtrag die Änderung des Art. 221 des Baureglements der Einwohnergemeinde Pohlern, über welches im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2021 beschlossen wird, zur öffentlichen Auflage. Die Änderung betrifft die Zweckbestimmung der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) «A» Schule/ Gemeindeverwaltung.

Die Akten liegen vom Freitag, 30. April bis Montag, 31. Mai in der Gemeindeschreiberei Pohlern öffentlich auf. Zudem können die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde, www. pohlern.ch, unter Aktuell/Aktuelle Infos, eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Pohlern, Hof 18d, 3638 Pohlern, einzureichen.

Pohlern, 26. April 2021
Der Gemeinderat


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