Ordentliche Gemeindeversammlung
04.11.2021 , PohlernFreitag, 3. Dezember 2021, 20.00 Uhr, im Schulhaus Pohlern
Traktanden:
1. Orientierung Finanzplan 2021–2026
2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2022 mit gleichzeitiger Festsetzung der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer
3. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Sanierung der Fassade des Gemeindehauses
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Das Budget 2022 steht zudem auf der Webseite der Gemeinde (www.pohlern.ch, unter «Aktuell») zur Verfügung. Im Weiteren wird auf die Informationen im «Pouere-Blettli» hingewiesen. Dieses wird in alle Haushaltungen verteilt.
Beschwerden gegen gefasste Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innerhalb von 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Gemeindeversammlung gerügt werden (Rügepflicht).
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Pohlern angemeldet ist.
Die am 3. Dezember 2021 geltenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 werden zur Anwendung kommen. Nach heutigem Stand gilt eine Maskenpflicht. Über die konkreten Massnahmen wird kurz vor der Versammlung auf unserer Webseite, www.pohlern.ch, unter «Aktuell», orientiert. Zudem gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft.
Pohlern, 22. Oktober 2021
Der Gemeinderat