Öffentliche Planauflage

  20.01.2022 , Pohlern

Geringfügige Änderung von Art. 416 des neuen Baureglements (Antennenanlagen)
Aufgrund eines Genehmigungsvorbehalts des Amtes für Gemeinden und Raumordnung gegen die an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Pohlern bringt der Gemeinderat Pohlern, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Januar bis 23. Februar, in der Gemeindeschreiberei Pohlern öffentlich auf. Zudem können die Unterlagen auf der Webseite www. pohlern.ch, unter «Aktuelle Infos» eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Pohlern schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Pohlern, 12. Januar 2022
Der Gemeinderat


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