Geringfügige Änderung von Art. 416 des neuen Baureglements (Antennenanlagen) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  31.03.2022 , Pohlern

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Pohlern hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 16. März 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Pohlern, 28. März 2022

Der Gemeinderat


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